1. Rechtsgrundlagen
Die Allgemeinen Reisebedingungen von AKAPANA TOURS S.R.L. entsprechen den Bestimmungen des bolivianischen Rechts, insbesondere des Bürgerlichen Gesetzbuches und des Zivilprozessrechts.
2. Teilnahmebedingungen
Voraussetzung für die Teilnahme an einer von AKAPANA TOURS S.R.L. organisierten Reise sind körperliche und seelische Gesundheit, Teamgeist und die Bereitschaft, sich den Landesüblichkeiten anzupassen.
Der Kunde verpflichtet sich außerdem, die „Wichtigen Hinweise“ und die „Reisetipps“, die sowohl dem Angebot als auch der Reservierungsbestätigung beigefügt sind, genau zu lesen und seine Reise entsprechend sorgfältig vorzubereiten.
AKAPANA TOURS S.R.L. operiert ausschließlich in Bolivien. Reisen in andere Länder können organisiert werden, ohne dass AKAPANA TOURS S.R.L. dafür die Verantwortung übernimmt.
Der Kunde ist für seine An- und Abreise selbst verantwortlich. Insbesondere trägt er das Risiko für Verspätungen und Streichungen internationaler Flüge und Busverbindungen.
AKAPANA TOURS S.R.L. weist den Kunden ausdrücklich darauf hin, dass die touristischen Aktivitäten, die der Kunde mit AKAPANA TOURS S.R.L. unternimmt (wie Jeeptouren, Autofahrten, Busfahrten, Bootsfahrten, Flüge, Trekkingtouren, Bergbesteigungen, Bikingtouren, Raftingtouren, Wildlife-Watching-Touren, Dschungeltouren, Expeditionen, etc.) mit einem erhöhten Risiko für Unfälle, Erkrankungen, Verlust und/oder Beschädigung persönlicher Gegenstände und unvorhergesehene Ereignisse behaftet sind. Die Inanspruchnahme touristischer Dienstleistungen von AKAPANA TOURS S.R.L. durch den Kunden erfolgt daher in eigener Verantwortung und auf eigenes Risiko. Der Kunde übernimmt die volle Verantwortung für seine physische und psychische Unversehrtheit sowie die Sorge um seine persönlichen Gegenstände. Mit seiner Anmeldung befreit der Kunde AKAPANA TOURS S.R.L. von jeglicher Haftung für Unfälle, Erkrankungen, Verlust und/oder Beschädigung persönlicher Gegenstände und unvorhergesehene Ereignisse.
Dem Kunden wird dringend der Abschluss einer umfassenden Reiseversicherung empfohlen.
3. Abschluss des Reisevertrages
Die Anmeldung zu einer Reise erfolgt mit der Annahme eines von AKAPANA TOURS S.R.L. erstellten Angebots. Der Reisevertrag kommt mit der Reservierungsbestätigung seitens AKAPANA TOURS S.R.L. zustande.
Mit seiner Anmeldung erkennt der Kunde die ALLGEMEINEN REISEBEDINGUNGEN von AKAPANA TOURS S.R.L. an und befreit AKAPANA TOURS S.R.L. von jeglicher Haftung für Unfälle, Erkrankungen, Verlust und/oder Beschädigung persönlicher Gegenstände und unvorhergesehene Ereignisse. Die Haftungsbefreiung bestätigt er durch das Ausfüllen und Zurückschicken des der Reservierungsbestätigung angefügten Fragebogens. Der Kunde erklärt sich mit der Speicherung seiner Daten einverstanden. Bei einer Anmeldung für mehrere Reiseteilnehmer haftet der Anmelder für die vertraglichen Verpflichtungen aller Teilnehmer, sofern er dies ausdrücklich erklärt hat.
4. Bezahlung
50% des Reisepreises sind bis spätestens 42 Tage vor Reiseantritt zu bezahlen. Andernfalls wird AKAPANA TOURS S.R.L. von der Leistung frei.
5. Von AKAPANA TOURS S.R.L. zu erbringende Leistungen
Der Umfang der von AKAPANA TOURS S.R.L. zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus dem endgültig verabredeten Reiseablauf. Dieser kann in beiderseitigem Einvernehmen jederzeit geändert werden.
Alle Reisebeschreibungen auf der Internet-Seite und in Prospekten von AKAPANA TOURS S.R.L. verstehen sich lediglich als Reisevorschläge, nicht jedoch als buchbare Angebote. Es lassen sich daher keine Leistungsansprüche aus ihnen ableiten.
AKAPANA TOURS S.R.L. behält sich ausdrücklich das Recht vor, aus sachlich berechtigten, erheblichen und nicht vorhersehbaren Gründen den Reiseablauf auch eigenmächtig zu ändern.
6. Kostenänderungen
6.1 Leistungs- und Preisänderungen
Änderungen und Abweichungen unwesentlicher Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsschluss notwendig werden und von AKAPANA TOURS S.R.L. nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind gestattet, soweit dadurch der Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigt wird.
AKAPANA TOURS S.R.L. ist berechtigt, den Reisepreis nach Abschluss des Reisevertrages zu erhöhen, wenn damit einer Erhöhung der Beförderungskosten oder der Preise für bestimmte Fremdleistungen oder einer Änderung der für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse Rechnung getragen wird und wenn zwischen Vertragsschluss und dem vereinbarten Reiseantritt mehr als drei Monate liegen. Sollte dies der Fall sein, wird der Kunde unverzüglich, spätestens jedoch 21 Tage vor Reiseantritt davon in Kenntnis gesetzt. Preiserhöhungen danach sind nicht zulässig. Die Erhöhung des Reisepreises darf höchstens dem Anstieg des Kostenfaktors entsprechen, der die Erhöhung des Reisepreises begründet und setzt voraus, dass AKAPANA TOURS S.R.L. die Berechnung des neuen Reisepreises so aufschlüsselt, dass die Erhöhung vom Kunden nachgerechnet werden kann.
6.2 Sonderkosten
Alle Sonderkosten, die als Folge von oder im Zusammenhang mit Änderungen des vorgesehenen Reiseverlaufs aus in der Person des Kunden liegenden Gründen während der Reise entstehen, gehen zu Lasten des Kunden und sind mit Entstehung sofort an den jeweiligen Anspruchsteller zu zahlen. Zu diesen Sonderkosten gehören z.B. Aufwendungen, die aus Verspätungen des Kunden entstehen oder Kosten für eine vorzeitige Rückkehr von einer Tour als Folge von Unpässlichkeit, Krankheit oder Unfall. Tritt AKAPANA TOURS S.R.L., um einem akuten Notfall zu begegnen, in Vorlage, so sind die von AKAPANA TOURS S.R.L. verauslagten Beträge nach Abschluss der Reise sofort zu erstatten.
7. Rücktritt und Kündigung durch den Reiseveranstalter
7.1 Rücktritt vor Reiseantritt
AKAPANA TOURS S.R.L. kann bis 14 Tage vor Reiseantritt bei Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl vom Reisevertrag zurücktreten, wenn bei Vertragsschluss auf eine Mindestteilnehmerzahl hingewiesen wurde. Die Erklärung, dass die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht ist und die Reise deshalb abgesagt wird, hat dem Kunden spätestens am 14. Tag vor Reisebeginn zuzugehen. Der Kunde erhält dann seine auf den Reisepreis geleisteten Zahlungen unverzüglich zurück. Weitere Ansprüche stehen dem Kunden nicht zu.
7.2 Rücktritt nach Reiseantritt
AKAPANA TOURS S.R.L. kann nach Reiseantritt vom Reisevertrag zurücktreten, wenn der Kunde die Durchführung der Reise ungeachtet einer Abmahnung von AKAPANA TOURS S.R.L. nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Dies gilt insbesondere, wenn der Kunde den besonderen Anforderungen der Reise (Gesundheit, körperliche Fitness, Leistungsvermögen, Mithilfe beim Reiseablauf etc.), die verbindlich festgelegt sind, nicht entspricht. Kündigt AKAPANA TOURS S.R.L., so behält AKAPANA TOURS S.R.L. den Anspruch auf den Reisepreis, AKAPANA TOURS S.R.L. muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die AKAPANA TOURS S.R.L. aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistungen erlangt, einschließlich der Beträge, die AKAPANA TOURS S.R.L. von den Leistungsträgern gutgeschrieben werden. Bei der Kündigung wird AKAPANA TOURS S.R.L. durch den jeweiligen Reiseleiter vertreten.
8. Rücktritt durch den Kunden
Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn vom Reisevertrag zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei AKAPANA TOURS S.R.L. Der Kunde muss den Rücktritt schriftlich erklären, entweder per E-Mail oder per Fax. Tritt der Kunde vom Reisevertrag zurück, oder tritt er, ohne vom Reisevertrag zurückzutreten, die Reise nicht an, so kann AKAPANA TOURS S.R.L. angemessenen Ersatz für die getroffenen Reisevorkehrungen und für seine Aufwendungen verlangen. AKAPANA TOURS S.R.L. kann diesen Anspruch unter Berücksichtigung der nachstehenden Gliederung nach der Nähe des Zeitpunktes des Rücktritts zum vertraglich vereinbarten Reisebeginn in einem prozentualen Verhältnis zum Reisepreis pauschalieren. Hierfür sind die folgenden Prozentsätze maßgeblich:
Ab 41. bis 35. Tag vor Reiseantritt: 25%
Ab 34. bis 28. Tag vor Reiseantritt: 30%
Ab 27. bis 21. Tag vor Reiseantritt: 35%
Ab 20. bis 14. Tag vor Reiseantritt: 40%
Ab 13. bis 7. Tag vor Reiseantritt: 45%
Ab 6. Tag vor Reisebeginn: 50%
Nach Reisebeginn beruht eine teilweise Rückerstattung auf Kulanz.
9. Haftung
Werden Reiseleistungen nicht vertragsgemäß erbracht, so kann der Kunde Abhilfe verlangen, die AKAPANA TOURS S.R.L. verweigern kann, wenn sie einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert. AKAPANA TOURS S.R.L. kann Abhilfe in der Weise schaffen, dass eine gleichwertige Ersatzleistung erbracht wird, sofern dies für den Kunden zumutbar ist und der Reisemangel nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurde bzw. die Abhilfe keine unzulässige Vertragsänderung darstellt. Im Fall des Auftretens von Leistungsstörungen ist der Kunde verpflichtet, den Mangel unverzüglich gegenüber dem Reiseleiter zu rügen. Unterlässt der Kunde die Rüge des Mangels schuldhaft, sind Minderungs- und vertragliche Schadenersatzansprüche deswegen ausgeschlossen.
Eine Kündigung des Reisevertrages durch den Kunden wegen eines Reisemangels, der die Reise erheblich beeinträchtigt, ist nur dann zulässig, wenn AKAPANA TOURS S.R.L. keine zumutbare Abhilfe leistet, nachdem der Kunde AKAPANA TOURS S.R.L. hierfür eine angemessene Frist gesetzt hat. Einer Fristsetzung bedarf es nicht, wenn die Abhilfe unmöglich ist, von AKAPANA TOURS S.R.L. verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung durch ein besonderes Interesse des Kunden gerechtfertigt ist.
10. Anmeldung von Ansprüchen
Verlangt der Kunde von AKAPANA TOURS S.R.L. Minderung, Schadenersatz wegen vertraglicher oder deliktischer Haftung, Aufwendungsersatz oder Rückzahlung des Reisepreises nach Kündigung des Reisevertrages oder nach Abbruch der Reise aus anderen Gründen, so hat er diese Ansprüche innerhalb eines Monats nach der vertraglich vorgesehenen Beendigung der Reise gegenüber AKAPANA TOURS S.R.L. anzumelden.
Leistungsträger, Reiseleitungen oder andere örtliche Vertretungen sind nicht zur Entgegennahme von Anspruchsanmeldungen bevollmächtigt. Die Frist ist nur gewahrt, wenn die Erklärung des Kunden vor ihrem Ablauf zugegangen ist, es sei denn, der Kunde ist ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert worden.
Ansprüche des Kunden aus Gewährleistung und vertraglicher Haftung verjähren innerhalb von sechs Monaten. Die Verjährungsfrist beginnt mit dem Tage, an dem die Reise dem Vertrag nach enden sollte. Hat der Kunde solche Ansprüche geltend gemacht, so ist die Verjährung bis zu dem Tage gehemmt, an dem AKAPANA TOURS S.R.L. die Ansprüche schriftlich zurückweist. Ansprüche aus unerlaubter Handlung verjähren in drei Jahren. Gerichtsstand ist La Paz, Bolivien.
11. Haftungsbeschränkung
Die vertragliche Haftung von AKAPANA TOURS S.R.L. für Schäden ist auf die Höhe des Reisepreises beschränkt, soweit ein Schaden des Kunden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder soweit AKAPANA TOURS S.R.L. für einen dem Kunden entstandenen Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.
Ein Schadenersatzanspruch gegen AKAPANA TOURS S.R.L. ist insoweit beschränkt oder ausgeschlossen, als aufgrund der bolivianischen gesetzlichen Vorschriften, die auf die von einem Leistungsträger zu erbringenden Leistungen anzuwenden sind, ein Anspruch auf Schadenersatz gegen den Leistungsträger nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen geltend gemacht werden kann oder unter bestimmten Voraussetzungen ausgeschlossen ist.
AKAPANA TOURS S.R.L. weist den Kunden ausdrücklich darauf hin, dass die touristischen Aktivitäten, die der Kunde mit AKAPANA TOURS S.R.L. unternimmt (wie Jeeptouren, Autofahrten, Busfahrten, Bootsfahrten, Flüge, Trekkingtouren, Bergbesteigungen, Bikingtouren, Raftingtouren, Wildlife-Watching-Touren, Dschungeltouren, Expeditionen, etc.) mit einem erhöhten Risiko für Unfälle, Erkrankungen, Verlust und/oder Beschädigung persönlicher Gegenstände und unvorhergesehene Ereignisse behaftet sind. Die Inanspruchnahme touristischer Dienstleistungen von AKAPANA TOURS S.R.L. durch den Kunden erfolgt daher in eigener Verantwortung und auf eigenes Risiko. Der Kunde übernimmt die volle Verantwortung für seine physische und psychische Unversehrtheit sowie die Sorge um seine persönlichen Gegenstände. Mit seiner Anmeldung befreit der Kunde AKAPANA TOURS S.R.L. von jeglicher Haftung für Unfälle, Erkrankungen, Verlust und/oder Beschädigung persönlicher Gegenstände und unvorhergesehene Ereignisse.
12. Vertragsaufhebung bei außergewöhnlichen Umständen
Wird die Durchführung der Reise infolge außergewöhnlicher Umstände, die AKAPANA TOURS S.R.L. nicht zu vertreten hat (Krieg, Streik, Unruhen, Straßenblockaden, Epidemien, hoheitliche Anordnungen u.ä.) erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so kann sowohl der Kunde als auch AKAPANA TOURS S.R.L. vom Reisevertrag zurücktreten bzw. kündigen. Für eine bereits erbrachte oder noch zu erbringende Reiseleistungen steht AKAPANA TOURS S.R.L. eine wertentsprechende Entschädigung zu. Sämtliche Mehrkosten, die durch die außergewöhnlichen Umstände entstehen, sind vom Reiseteilnehmer zu übernehmen. AKAPANA TOURS S.R.L. erstattet den bezahlten Reisepreis abzüglich des Betrages, der von den Leistungsträgern nicht mehr zurückgefordert werden kann. Darüber hinaus gehende Ansprüche sind ausgeschlossen.
13. Einreise- und Gesundheitsbestimmungen
Der Reisende ist für die Einhaltung der Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsvorschriften auf eigene Kosten selbst verantwortlich. Alle Nachteile, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu seinen Lasten, auch wenn diese Vorschriften nach der Buchung geändert werden sollten.